Das neue Cannabis-Gesetz (CanG)
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz (CanG) in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Legalisierung von Cannabis und schafft einen rechtlichen Rahmen für den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis.
Wichtige Änderungen ab 1. April 2024
- Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25g Cannabis besitzen
- Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt
- Gründung von Cannabis Social Clubs möglich
- Regelungen für den gemeinschaftlichen Anbau
Cannabis Social Clubs
Das neue Gesetz ermöglicht die Gründung von Cannabis Social Clubs, die den gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis unter strengen Auflagen regeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Maximal 500 Mitglieder pro Club
- Mindestabstand von 200m zu Schulen und Kitas
- Strenge Qualitätskontrollen und Dokumentation
- Keine Werbung für den Club oder Cannabis
Erlaubte Aktivitäten
- Gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis
- Abgabe von bis zu 50g Cannabis pro Mitglied und Monat
- Bereitstellung von Saatgut und Stecklingen
- Durchführung von Schulungen und Beratungen
Jugendschutz & Prävention
Das Cannabis-Gesetz legt besonderen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie auf präventive Maßnahmen.
Schutzmaßnahmen
- Kein Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen
- Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren
- Verpflichtende Präventionsbeauftragte in den Clubs
- Regelmäßige Schulungen für Clubmitglieder
Präventionsmaßnahmen
- Verpflichtende Aufklärung über Risiken
- Regelmäßige Qualitätskontrollen
- Dokumentation der Abgabemengen
- Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang
Mehr Informationen gewünscht?
Besuchen Sie unsere FAQ-Seite für weitere Details zum Cannabis-Gesetz und den Möglichkeiten der Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club.
Zu den FAQs